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Geschrieben von Administrator
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Mittwoch, 23. April 2008 |
Tauchtauglichkeit
Vor dem ersten Tauchgang mit Presslufttauchgerät benötigen wir eine Bescheinigung von Ihnen, dass Sie von einem Arzt nach einer speziellen Untersuchung für tauchtauglich mit Presslufttauchgerät befunden wurden. Dieses hat versicherungs- und haftungsrechtliche Gründe. Diese Untersuchung kann prinzipiell der Hausarzt bzw. jeder Allgemein-Mediziner oder HNO-Arzt durchführen.
Die Untersuchung sollte mind. umfassen:
- Anamnese (Vorerkrankungen wie Diabetes, Asthma, aktuelle Medikamenteneinahme)
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Spirometrie (Lungenfunktionstest)
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Otoskopie (Ohrenspiegelung, funktionierender Druckausgleich, Trommelfelle in Ordnung, Gehörgang gesund)
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Ruhe-EKG, evtl. Ergometrie (Belastungs-EKG, bes. bei erkennbaren Risikofaktoren wie Rauchen, Übergewicht etc.)
Die Bescheinigung ist 2 Jahre gültig, ab einem Alter von 40 Jahren 1 Jahr. Die Kosten für die Untersuchung übernimmt die Krankenkasse normalerweise nicht! Ärzte nehmen Preise von 0 bis 150 € aufwärts, weswegen wir dringend dazu raten, vorher nachzufragen, was genau untersucht wird und wie teuer dieses ist. Speziell bei der ersten Tauchtauglichkeitsuntersuchung empfehlen wir dringend eine gründliche Prüfung, da Gerätetauchen eine nicht zu unterschätzende Belastung für den Körper darstellt.
Ein Beispiel für eine Untersuchung und eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung haben wir in unserem Downloadbereich zur Verfügung gestellt. Hierfür ist allerdings eine Benutzeranmeldung erforderlich.
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 15. März 2009 )
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